Von Zeit zu Zeit bilden wir hier aktuelle (Zeitungs-)Berichte über unsere Arbeit und/ oder unsere Meinungs-äußerungen ab.
Der Artikel fußt auf der Entwurfsversion, die im Haigerlocher Mitteilungsblatt veröffentlicht wurde.
Tatsächlich dürfen wir die Straße in den Wandernächten zwischen 15.02. und 30.04. von 18 Uhr bis 7 Uhr sperren. Sollten im Einzelfall schon frühere Sperrungen erforderlich sein (wenn z.B. die Wanderung überraschend schon vor dem 15.02. einsetzt und es auch früher als 18 Uhr dunkel wird), wird das gesondert genehmigt.
→ Damit enthält die neue Genehmigung eine sehr gute, der Situation ausgezeichnet angepasste Regelung.