Pressemeldungen

Manches kommt so in der Presse, wie wir es weitergegeben haben, manches eben nicht. In der Regel sind es Platzgründe, die Kürzungen erforderlich machen.

Hier wollen wir künftig die Meldungen im Original veröffentlichen, damit die interessierte Öffentlichkeit den "authentischen" Text kennt.


Monatstreffen August

Die Ressource „Boden“ im Fokus: Hechinger NABU-Gruppe beriet Schwerpunktthema 2025

 

Bei ihrem ersten Monatstreffen nach der Sommerpause haben die Aktiven der Hechinger NABU-Gruppe unter anderem beratschlagt, was sie zum nächsten Schwerpunktthema – und eventuell auch zum Thema der Rathaus-Ausstellung – bestimmen könnten. Nachdem im laufenden Jahr das Thema „Wasser“ im Vordergrund steht, wäre es folgerichtig, dem ein weiteres der fünf Elemente, nämlich „Boden“ folgen zu lassen, schlugen mehrere Teilnehmer vor.

 

Fruchtbare Böden sind eine begrenzte Ressource, die weltweit durch Überbauung mit Siedlungen, Industrie- und Gewerbeanlagen und Verkehrswegen gefährdet ist. Das Thema Flächenverbrauch hat für den NABU seit vielen Jahren hohe Priorität. Wie berichtet, hatte die Hechinger NABU-Gruppe sich aktiv für den - mittlerweile vom Landtag abgelehnten - Volksantrag eingesetzt.

 

Auf Böden werden weit über 90 Prozent der Nahrungsmittel für die weiter wachsende Weltbevölkerung produziert, Erosion und Schadstoffeinträge sowie der Klimawandel verringern die hierfür geeigneten Flächen gravierend. Positive Beispiele einer schonenden und humusaufbauenden Landwirtschaft spielen hier für die Zukunft eine bedeutende Rolle. Böden reinigen und filtern auch das Niederschlagswasser und schützen das Grundwasser. Diesem kommt in weiten Teilen der Welt, aber auch bei uns, immer größere Bedeutung für Trinkwasser und Bewässerung zu.

 

 

Foto: NABU - D. Korsawe
Foto: NABU - D. Korsawe

Erste Überlegungen zu konkreten Veranstaltungen wurden auch schon benannt. So plant die Gruppe fürs nächste Jahr einen Wettbewerb zu den „schönsten Vorgärten der Stadt“. Hintergrund ist das ebenfalls seit Jahren verfolgte Thema „Schotter­gärten“. Diese berauben die darunterliegenden Böden aller ihrer wichtigen Funktionen. Hintergrund ist aber auch die zunehmende Umwandlung von Vorgärten in Stellplätze für Fahrzeuge und Wohnwagen. Hierdurch geht innerstädtischer Lebensraum für Tiere und Pflanzen verloren, aber auch Klima und Ortsbild werden negativ beeinflusst. Geplant ist auch eine Veranstaltung über Boden- und Landschaftszerstörung durch rücksichtslose Gewinnung von Rohstoffen.

 

Foto: NABU - Frank Derer
Foto: NABU - Frank Derer

Natürlich kommt auch den Kommunen für den Schutz der Böden eine wichtige Rolle zu. Damit fand die Gruppe elegant den Übergang zu einer mit Freude aufgenommenen Neuigkeit: Jürgen Baumer wurde als Nachfolger von Rainer Wiesenberger für die Leitung des Sachgebiets Forst und Natur ernannt.


 

Mit ihm verbindet der NABU seit langem eine enge und vertrauensvolle Zusammenarbeit. Die Gruppe ist sich sicher, dass die Stadtverwaltung mit dem versierten Fachmann eine sehr gute Besetzung für den Natur- und Umweltschutz gefunden hat.

 

Im Weiteren wurden Themenpunkte für die anstehende Jahresbesprechung mit Vertretern der Stadtverwaltung erörtert. Abschließend ging es noch um die nächsten Pflegeeinsätze sowie die Mitte September beginnende Haustürwerbung, die vom NABU-Landesverband organisiert wird.

 

Schutz unserer Böden in Landes- und Bundesgesetzen Info LUBW – Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg, Auszug

 

Bodenschutzrecht ist weit mehr als der Vollzug des Bundes-Bodenschutzgesetzes und des Landes-Bodenschutzgesetzes. Im BBodSchG ist prioritär der qualitative, stoffliche Bodenschutz (schädliche Bodenveränderungen durch Schadstoffe und Erosion) geregelt. Bodenschutzrechtliche Regelungen zu materiellen Anforderungen beim Umgang mit Böden finden sich auch in anderen Rechtsbereichen wie beispielsweise Abfallrecht, Düngerecht und Immissionsschutzrecht. Belange des quantitativen, flächenhaften Bodenschutzes (schonender und sparsamer Umgang mit Boden) sind im Baurecht und im Raumordnungsrecht enthalten. Schließlich ist Boden auch Teil des Naturhaushalts und deshalb auch in den Naturschutzgesetzen mit Regelungen zu Eingriff-/Ausgleichsregelungen, Ökokontomaßnahmen sowie Auffüllungen im Außenbereich adressiert.

 


Streuobstbestand, stark "vermistelt"