Die Planung des Regionalverbandes (= Teil-Regionalpan VRG Windkraft "Hohbuch") hat zum Ziel, der Windkraft auf dem "Hohbuch" gegenüber anderen privilegierten Planungen den Vorrang einzuräumen - mehr nicht.
Weil eine solche Festlegung den Bau von Windenergie-Anlagen an anderer Stelle nicht automatisch ausschließt, ist damit auch keine "Vor-Entscheidung" getroffen.
Der Planungsmaßstab ist sehr grob (Maßstab 1 : 50.000), so dass sich eine parzellenscharfe Abgrenzung daraus nicht ableiten lässt. Erst recht wird damit nicht festgelegt, an welcher Stelle genau künftig ein oder mehrere Windräder stehen dürfen.
Abgesehen von einem ersten Entwurf der EnBW liegen keinerlei konkrete Planungen von Windenergieanlagen auf dem Tisch. Die ganze in der Öffentlichkeit zum Teil sehr heftig geführte Diskussion beruht damit lediglich auf Annahmen.
Der NABU Haigerloch hat sich seither deshalb nicht positioniert, weil wir Windenergieanlagen nicht von vornherein ablehnen. Das heißt nicht, dass wir nicht künftig je nach Standort einer geplanten Anlage doch heftigste Bedenken vortragen werden. Schon jetzt zeichnet sich ab, dass die Verwirklichung eines Windparks in diesem Gebiet auf große artenschutzrechtliche Hürden treffen wird.
Jede*r hat das Recht, grundsätzlich für oder gegen Windenergieanlagen zu sein. Unrichtige Behauptungen sollten bei der Auseinandersetzung jedoch möglichst vermieden werden. Deshalb wollen wir versuchen, uns mit einem Teil der vorgetragenen Argumente auseinanderzusetzen. Mitunter fehlt es ja auch nur an Informationen ...
Sind Windenergieanlagen eine Bedrohung für Fledermäuse und Vögel? Gehen von Ihnen Gefahren für die Gesundheit aus? Nutzen sie dem Klimaschutz? Immer wieder werden grundsätzliche Einwände gegen den Ausbau der Windenergie in Baden-Württemberg hervorgebracht. Im Rahmen des gemeinsamen Projektes "Dialogforum Erneuerbare Energien und Naturschutz" haben sich NABU und BUND ausführlich mit diesen Fragen auseinandergesetzt, so dass wir uns hier auf eine stark gekürzte Fassung beschränken und im Übrigen auf die Original-Seiten verlinken.
Material: Faktencheck Windenergie zum Download
Windenergie und der Fledermaus- und Vogelschutz
Einwand: Windenergieanlagen töten oder vertreiben Fledermäuse und Vögel und zerstören deren Lebensräume. Besonders Rotmilane sind durch die Windenergieanlagen bedroht.
Jede Form der Energieerzeugung, auch der Bau einer Windenergieanlage, ist mit Eingriffen in die Natur und Umwelt verbunden. Durch eine gute Standortwahl und Vermeidungsmaßnahmen können
populationsgefährdende Auswirkungen ausgeschlossen werden. Im Vergleich zu anderen Formen der Energieerzeugung sind - bei guter Standortwahl - die Auswirkungen auf die biologische Vielfalt
gering.
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Windenergie und Wirtschaftlichkeit
Einwand: Windenergieanlagen sind in Baden-Württemberg im Vergleich zu Norddeutschland nicht wirtschaftlich. Der Ausbau der Windenergie belastet unsere Volkswirtschaft.
Auch in Süddeutschland weht in entsprechender Höhe genügend Wind, um rentabel Strom zu produzieren. Dass sich Windenergieanlagen nur an der See lohnen, ist ein Irrtum. Zudem gilt: Sonne, Wind und
Wasser schicken keine Rechnung.
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Windenergie, Infraschall, Schallschutz und Schattenwurf
Einwand: Windenergieanlagen gefährden durch die Erzeugung von Infraschall die Gesundheit von Menschen. Auch durch hörbaren Schall und durch Schattenwurf beeinträchtigen Windräder die Lebensqualität der Anwohnerinnen und Anwohner.
Grundsätzlich gilt: Die Gesundheit der Anwohnerinnen und Anwohner muss geschützt werden. Werden Standorte jedoch sorgfältig geplant und Mindestabstände von Windrädern zu den nächstgelegenen
Wohnhäusern eingehalten, so geht von Windrädern nach seitherigen Erkenntnissen keine Belästigung durch Lärm, Infraschall oder Schattenwurf für die Anwohnerschaft aus.
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Übrigens: Die Landesregierung hat 2016 eine 36-seitige Sonderschrift zum Thema herausgegeben.
Fragen und Antworten zu Windenergie und Schall - LUBW-Schrift
Darüber hinaus gibt es auch einen 104-seitigen Bericht über ein Messprojekt der Jahre 2013-2015.
Tieffrequente Geräusche inkl. Infraschall von Windkraftanlagen und anderen Quellen
Und wer der Baden-Württembergischen Landesregierung nicht traut, kann sich bei den Bayern informieren. Gerade Bayern wird ja von Windenergie-Gegnern wegen ihrer größeren Abstandsvorschriften oft gelobt.
Windenergieanlagen – beeinträchtigt Infraschall die Gesundheit?
Einwand: Die VRG-Planung des Regionalverbandes rückt nun viel näher an die Ortschaft Stetten heran, als das mit der Teil-Flächennutzungsplanung "Windkraft" der Stadt Haigerloch seither vorgesehen war. Diese hat seither bei allen Seiten Konsens erzielt, aber jetzt fühlt man sich getäuscht.
Dass das so nicht stimmt, lässt sich anhand der Karten zeigen, die den Planungsstand vom 18. September 2012 zeigen:
Gelb eingetragen ist die Planung der Stadt, rot die Abgrenzung des Regionalverbandes. Die jetzt aktuell vom Regionalverband vorgelegte VRG- Abgrenzung ist sogar noch kleiner.
▶ Mit einem Klick aufs Bild können Sie die Karten vergrößern.
Ergänzung: In einem Telefonat am 13. April erklärt ein Haigerlocher Stadtrat, dass die Karte mit der dort eingetragenen Abgrenzung (= gemeint ist die gelbe) noch nie im Gemeinderat gezeigt worden sei und er sie noch nie vorher gesehen habe. Ihm sei nur das von der EnBW angedachte Windrad auf Markung Stetten/ Hart bekannt gewesen (siehe Karte unten), das viel weiter von Stetten entfernt sei.
In der unteren Karte sind zusätzlich noch rote Punkte eingetragen, die denkbare Standorte von Windrädern zeigen, wie sie in einer Projektskizze der EnBW von 2013 enthalten waren . Das bedeutet allerdings nicht, dass alle diese Standorte auch tatsächlich verwirklicht werden könnten. So haben noch nicht einmal konkrete Windmessungen stattgefunden, mit deren Hilfe die grundsätzliche Standorteignung im BImSchG-Verfahren (= Verfahren nach Bundesimmissionschutzgesetz) nachgewiesen werden muss. Etwaige Vorkommen von windkraftsensiblen Vogelarten wurden ebenfalls noch nicht im Detail geprüft.
Zum Ablauf eines BImSchG-Verfahrens (Quelle: Bundesverband WindEnergie e.V.)
Die Stadt Haigerloch ist derzeit in der Überarbeitung ihrer Abgrenzung, so dass sich die gelb eingezeichnete Fläche aufgrund zwischenzeitlich vorliegender Informationen z.B. zum Rotmilan ebenfalls noch etwas verkleinern wird.
Manche Argumente werden öffentlich geäußert. Wir kennen uns in vielen Details nicht aus, aber mitunter lässt sich im Internet eine ganze Menge dazu finden. Unsere hier veröffentlichten Anmerkungen stammen somit aus öffentlich zugänglichen Quellen - und diese sind deshalb selbstverständlich auch genannt.
Erbebengefahr im Hohenzollerngraben
Einwand: Die Erdbebengefahr im Hohenzollerngraben wird immer größer und in 40 bis 50 Jahren könnte ein großes Beben ein Windrad zum Bersten bringen. Dann läuft das ganze Getriebeöl ins
Grundwasser und gefährdet die Trinkwasserversorgung der Starzel-Eyach-Gruppe.
Der Hohenzollerngraben als tektonische Störung wurde und wird fälschlicherweise landläufig immer wieder mit einer Häufung von Erdbeben im Zollernalbkreis in Verbindung gebracht. Tatsächlich
verläuft die aktive Zone auf einer NNO-SSW-Linie am Albtrauf entlang in Richtung Tübingen. Es gibt bei uns also keine erhöhte Gefahr. Die mehrfach vorgetragene Behauptung "Wir liegen im Zentrum
einer Erdbebenzone" ist also nachweislich falsch.
Quelle: https://de.wikipedia.org/wiki/Hohenzollerngraben#Falscher_Zusammenhang_mit_Erdbeben
Ölunfälle bei Windrädern erhöhen die Waldbrandgefahr
Einwand: Pro Windrad ist mit 800 bis 1.000 Litern Öl zu rechnen, wodurch die Waldbrandgefahr erhöht wird.
Bisher ist völlig unklar, welche Art Windräder künftig einmal geplant werden. Es gibt getriebelose Windräder (z.B. die vom Regionalverband genannte Referenzanlage Enercon E-82), die brauchen gar kein Öl zur Schmierung. Windräder mit Getriebe verwenden zwar Öl, doch die neuen Anlagen haben Sicherungssysteme, die bei Off-Shore-Anlagen bereits erfolgreich getestet wurden.
Quelle: Wirtschaftswoche bzw. Windmesse (smart dolphin GmbH)
Und: Wie viel wahrscheinlicher ist es, dass ein Waldbrand durch einen rauchenden Spaziergänger, durch im Wald herum fahrende PKWs und Motorräder oder durch den Traktor eines im Wald arbeitenden Mitmenschen ausgelöst wird?
Windkraftanlagen verändern das Kleinklima
Einwand: Windräder verändern das Mikroklima. Wir werden unsere Felder nicht mehr wie bisher bewirtschaften können.
Wenn sich in einer gewissen Höhe über dem Boden Windräder drehen, wirbeln sie die kalte Luft nach oben und die warme nach unten. Das führt dazu, dass die Temperaturen an der Bodenoberfläche auf
dem Gelände eines Windparks verglichen mit der Umgebung steigen – insofern kann man sagen, dass sich das lokale Mikroklima erwärmt. Wenn wir uns jetzt vorstellen, dass das Ackerland ist, dann
kann das Vor- und Nachteile haben: Ein positiver Effekt könnte sein, dass die Windräder, indem sie etwas wärmere Luft zum Boden wirbeln, die Zahl der Tage mit Bodenfrost verringern bzw. überhaupt
die Gefahr von Bodenfrost reduzieren. In anderen Gegenden kann es aber einen negativen Effekt haben, wenn dort durch Luftzufuhr vom Windrad der Boden schneller austrocknet. Es kommt also auf den
Standort an.
Quelle: SWR.de/1000 Antworten
Zum generellen Einfluss der Anlagen auf das Klima: ▶▶ Bild der Wissenschaft
Die Preise für Immobilien und Grundstücke sinken
Einwand: Wenn Windräder gebaut werden, sind unsere Häuser und Grundstücke nichts mehr wert.
Die These vom Wertverlust wird in vielen Bürgerforen und Initiativen gegen geplante Windenergievorhaben angeführt. Auch Haus- und Grundbesitzerverbände sprechen von einem Zusammenhang zwischen
der Windenergienutzung und der Preisminderungen von Immobilien - bis hin zur Unverkäuflichkeit. Dass Windenergieanlagen zu hohen Kaufpreisverlusten führen, lässt sich durch Marktanalysen
allerdings nicht belegen.
Quelle: http://www.energiedialog.nrw.de/kein-wertverlust-von-immobilien-durch-windenergieanlagen/
Die Abstände sind viel zu gering
Einwand: Um Gefahren halbwegs vorzubeugen, sind 3.000 Meter zu menschlichen Wohnungen international üblich. Das Robert-Koch-Institut fordert 2.000 Meter.
Natürlich ist ein ausreichender Abstand zwischen Wohnbebauung und Windeenergieanlagen erforderlich und empfindliche Menschen benötigen hier mehr Schutz - ebenso wie z.B. bei Elektrosmog und Handy-Strahlung.
Doch auf Anfrage der LUBW teilte die WHO mit Schreiben vom 22.03.2013 mit, dass sie weder Richtlinien speziell für Lärm von Windenergieanlagen noch Empfehlungen zu Abständen zwischen Windenergieanlagen und Wohnbebauung veröffentlicht hat. Die oft zitierten WHO-Mindestabstände gibt es nicht. Dasselbe gilt für die immer wieder behauptete Vorschrift von 3.000m in England oder die angebliche 2.000m-Forderung des Robert-Koch-Instituts. Einzig richtig ist, dass z.B. in Bayern die Regelung "Abstand = 10x Höhe" gilt.
Quelle: https://www.lubw.baden-wuerttemberg.de/erneuerbare-energien/faq-fragen-und-antworten
Nachdem noch kein einziges Windrad geplant ist und keine Windmessung stattgefunden hat, ist völlig unklar, wie groß die Abstände einmal sein werden - sofern dort überhaupt einmal Windräder stehen sollten. Solange das so ist, sind alle "Schreckens-Szenarien" mit Vorsicht zu genießen. Auch Angst macht krank!
Planentwurf unvollständig und fehlerhaft?
Einwand: Die Datengrundlage für den Planentwurf des Regionalverbandes ist unvollständig und damit rechtsfehlerhaft.
Auch wenn die Veröffentlichungen der Bürgerinitiative von uns in der Regel nicht kommentiert werden, soll an dieser Stelle am Beispiel des Rotmilans eine einmalige Ausnahme gemacht werden. Die Bürgerinitiative kritisiert, dass für den Bereich des VRG "Hohwacht" keine Untersuchungen über das Vogel-Vorkommen durchgeführt worden seien. Damit sei die Planung rechtsfehlerhaft.
▶▶ http://www.gegenwind-hohenzollern.de/
Das wäre richtig, wenn es sich um das immissionsschutzrechtliche Genehmigungsverfahren für ganz konrekte Windräder handeln würde. Der Regionalverband muss für die Festlegung eines Vorranggebiets
jedoch nur prüfen, ob das Gebiet "theoretisch" geeignet wäre - auf der Grundlage der bereits vorliegenden Informationen. Die ganzen Detailuntersuchungen müssen von einem künftigen Investor
vorgelegt und im Übrigen auch bezahlt werden - denn dieser will ja mit seiner Anlage Geld verdienen. Aus welchem Grund auch sollte die Allgemeinheit das finanzieren?
▶▶
http://www4.lubw.baden-wuerttemberg.de/servlet/is/216927/
Und noch ein Kurz-Kommentar zu den Artenschutz-Untersuchungen, die nun der Haigerlocher Gemeinderat offenbar beschlossen hat:
Eine solche Untersuchung ist sinnvoll, wenn damit die genauere Abgrenzung eines Teil-Flächennutzungsplans "Windkraft" ermöglicht werden soll. Nachdem es bereits eine Vor-Untersuchung dazu gibt, kann eine Aktualisierung nicht schaden. Ein Ersatz für Detail-Untersuchungen im Rahmen eines Bauantrags ist das jedoch nicht. Zum einen müssen die Untersuchungen hierfür wesentlich detaillierter durchgeführt werden, zum anderen müssen die vorgelegten Daten aktuell sein. Und nachdem heute noch nicht abzusehen ist, wann und an welcher Stelle genau später einmal ein oder mehrere Windräder stehen sollen, wären genauere Untersuchungen schon zum jetzigen Zeitpunkt "rausgeworfenes Geld", das die Stadt an anderer Stelle dringender braucht.